Bauwesen
Baubewilligungsgesuche
Abbruch, Neu- und Umbauten von Gebäuden sind bewilligungspflichtig. Ebenso bedürfen Renovationsarbeiten von Fassaden und Bedachungen, die das Aussehen des Gebäudes verändern sowie Arbeiten im Innern, die die Gebäudestruktur oder die Zweckbestimmung der Räume verändern, einer Baubewilligung.
Ebenso bewilligungspflichtig sind:
- Stütz- und Einfriedungsmauern
- Nutzungs- und Anlageänderungen
- Wechsel von Heizsystemen
- Sanitäranlagen
- Abgrabungen und Aufschüttungen
- Tafeln und andere Reklameträger
- übrige geringfügige Bauten und Anlagen, die nicht zu Wohn- und Arbeitszwecken genutzt werden und auch nicht als solche nutzbar sind, wie Radioantennen, Hütten für Kleintiere (Hühnerställe, Kaninchenställe ....), Garagen, Autounterstände oder Parkplätze, Gartenhäuser, unbeheizte Wintergärten, Biotope, private Schwimmbäder.
Die Bewilligungspflicht nach dem ordentlichen Verfahren und nach dem vereinfachten Verfahren ist in Artikel 84 und 85 des Ausführungsreglements zum Raumplanungs- und Baugesetz geregelt.
Alle Baubewilligungsgesuche müssen digital über die Applikation FRIAC eingereicht werden. www.fr.ch/friac
Links zu Gesetzen:
Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz
Amt für Umwelt:
Nützliche Informationen für Gesuchsteller und Architekten bei der Vorbereitung und Durchführung des Bauprojekts
Link
Werbetafeln
Verfahren für das Aufstellen einer Werbetafel
Das Freiburger Gebäudeprogramm
Energie
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Schutz der Gehölze ausserhalb des Waldareals und Fällungsgesuch
Tankanlagen für Heizöl, Diesel oder Benzin
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