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Bauwesen

Baubewilligungsgesuche

Abbruch, Neu- und Umbauten von Gebäuden sind bewilligungspflichtig. Ebenso bedürfen Renovationsarbeiten von Fassaden und Bedachungen, die das Aussehen des Gebäudes verändern sowie Arbeiten im Innern, die die Gebäudestruktur oder die Zweckbestimmung der Räume verändern, einer Baubewilligung.

Ebenso bewilligungspflichtig sind:
- Stütz- und Einfriedungsmauern
- Nutzungs- und Anlageänderungen
- Wechsel von Heizsystemen
- Sanitäranlagen
- Abgrabungen und Aufschüttungen
- Tafeln und andere Reklameträger
- übrige geringfügige Bauten und Anlagen, die nicht zu Wohn- und Arbeitszwecken genutzt werden und auch nicht als solche nutzbar sind, wie Radioantennen, Hütten für Kleintiere (Hühnerställe, Kaninchenställe ....), Garagen, Autounterstände oder Parkplätze, Gartenhäuser, unbeheizte Wintergärten, Biotope, private Schwimmbäder.

Die Bewilligungspflicht nach dem ordentlichen Verfahren und nach dem vereinfachten Verfahren ist in Artikel 84 und 85 des Ausführungsreglements zum Raumplanungs- und Baugesetz geregelt.


Alle Baubewilligungsgesuche müssen digital über die Applikation FRIAC eingereicht werden.  www.fr.ch/friac


Links zu Gesetzen:

Raumplanungs- und Baugesetz

Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz


Amt für Umwelt:

Nützliche Informationen für Gesuchsteller und Architekten bei der Vorbereitung und Durchführung des Bauprojekts
Link

 

Werbetafeln

Verfahren für das Aufstellen einer Werbetafel

Bewilligungsverfahren
 

Rückschnitt von Bäumen und Hecken

Schutz der Gehölze ausserhalb des Waldareals und Fällungsgesuch

Tankanlagen für Heizöl, Diesel oder Benzin

Information für die Inhaberinnen und Inhaber

 

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